Wo finde ich Informationen zur Selbständigkeit?

Was ist die Aufgabe des EAH?

Wie ist der Ablauf des Verfahrens?

Wie registriere ich mich?

Welche Unterlagen benötige ich?

Welche Formulare gibt es?

Wie hoch ist die Gebühr?

Welche Möglichkeiten der Zahlung gibt es?

Wie lösche ich meinen Account / mein Benutzerkonto?

Was benötige ich um die Online-Antragstellung nutzen zu können?

Gibt es Hilfen zur Bedienung der Online-Antragstellung?

Welche Verfahren kann ich über den EAH nur per Mail oder per Post abwickeln?

Wie werden Erlaubnisverfahren über den EAH abgewickelt?

Wen kann ich bei Problemen ansprechen?

Muss ich den Antrag unterschreiben?

Wie erhalte ich den Bescheid?

Wie lange dauert in der Regel die Bearbeitung?

Kann ich meinen Antrag erst einmal "testen"?

Kann ich meinen Antrag wieder abbrechen?

Mein Antrag ist unvollständig, wie gehe ich weiter vor?

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?

Wie beantrage ich einen Gewerbezentralregisterauszug?



    EUGO

Verfahren

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Das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen richtet sich an natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland.

Es gibt einige Verfahren, für die Sie derzeit noch nicht die Online-Antragstellung nutzen können. Bitte wenden Sie sich direkt - am besten per Mail - an den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen. Dieser teilt Ihnen dann mit, welche Unterlagen für das Verfahren notwendig sind und unterstützt Sie im Antragsstellungsprozess. Dabei handelt es sich um folgende Verfahren:

Abwassereigenkontrollverordnung
  • Anerkennung von Untersuchungsstellen für Abwasser


  • Allgemeine Bundesbergverordnung
  • Anerkennung von Sachverständigen nach § 23 a


  • Altfahrzeugverordnung
  • Bescheinigung der Einhaltung, der in Abs. 2 S. 1 bezeichneten Anforderungen durch einen Sachverständigen nach § 6 Nr. 3


  • Altholzverordnung
  • Bekanntgabe einer Stelle zur Prüfung und Untersuchung


  • Außenwirtschaftsverordnung
  • Genehmigung für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb kerntechnischer Anlagen


  • Bauprodukte- und Bauartenverordnung
  • Nachweis der Sachkunde und Erfahrung gegenüber anerkannten Prüf- und Überwachungsstellen


  • Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
  • Bewertung der Gleichwertigkeit bundesrechtlich reglementierter Berufe nach § 13


  • Bioabfallverordnung
  • Bestimmung einer Untersuchungsstelle


  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Erteilung einer Sachkundebescheinigung
  • Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung


  • Chemikaliengesetz
  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der guten Laborpraxis


  • De-Mail-Gesetz
  • Alle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz


  • Denkmalschutzgesetz
  • Genehmigungen nach § 18


  • Deponieverordnung
  • Bestimmung eines Sachverständigen


  • eIDAS Durchführungsgesetz
  • Alle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz


  • Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
  • Aufnahme in eine vom Insolvenzgericht geführte Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter


  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • Zertifizierung von Sachverständigen aus einem anderen Mitgliedsstaat nach § 21 Abs. 3


  • Energiewirtschaftsgesetz
  • Genehmigung der Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes


  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
  • Genehmigung, als Konformitätsbewertungsstelle als GS-Stelle für einen bestimmten Aufgabenbereich tätig werden zu dürfen


  • Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
  • Antrag auf Bekanntgabe der Stelle, die nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 berechtigt ist eine Anlage zu überprüfen


  • Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
  • Registrierung als Sachverständiger nach § 3 Abs. 15


  • Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
  • Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen


  • Gewerbeabfallverordnung
  • Bekanntgabe einer für die Fremdkontrolle zuständigen Stelle nach § 11 Abs. 4


  • Hessische Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz
  • Anerkennung von Kontrollwerkstätten und Kontrollpersonen nach § 4


  • Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Genehmigung nach § 39 Abs. 4 Satz 1 des BNatSchG für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen


  • Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Antrag auf staatliche Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung


  • Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung
  • Alle Verfahren nach dieser Verordnung


  • Hessische Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten
  • Anerkennung von Sachverständigen


  • Ingenieurgesetz
  • Alle Verfahren nach diesem Gesetz


  • Ingenieurkammergesetz
  • Alle Verfahren nach diesem Gesetz


  • Klärschlammverordnung
  • Bestimmung einer Stelle für Untersuchungen


  • Kompensationsverordnung
  • Anerkennungsverfahren einer Agentur


  • Markscheidergesetz
  • Anerkennung als Markscheider


  • Mess- und Eichgesetz
  • Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen nach § 13


  • Milch-Gütedurchführungsverordnung
  • Zulassung als Untersuchungsstelle


  • Nachweisberechtigtenverordnung
  • Alle Verfahren nach dieser Verordnung


  • Patentanwaltsordnung
  • Abwicklung der Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz


  • Produktsicherheitsgesetz
  • Erteilung der Befugnis als GS Stelle tätig zu werden


  • Prostituiertenschutzgesetz
  • Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe nach § 12


  • Rohrfernleitungsverordnung
  • Anerkennung als Prüfstelle


  • Sprengstoffgesetz / 1. und 2. Sprengstoffverordnung
  • EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
  • Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
  • Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtlinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
  • Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
  • Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes
  • Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör


  • Steuerberatungsgesetz
  • Verwaltungsverfahren in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die durch den Ersten Teil, den Zweiten und Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils und den Ersten Abschnitt des Dritten Teils dieses Gesetzes geregelt werden.


  • Tierschutzgesetz
  • Alle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz


  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Anerkennung von Sachverständigenorganisationen nach § 52


  • Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
  • Herstellung und Bezug des Landessiegels


  • Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung)
  • Befreiung von der erforderlichen Ausbildung


  • Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
  • Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
  • Gleichwertigkeitsprüfung für Erlaubnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum


  • Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
  • Notifizierungsverfahren einer Untersuchungsstelle nach § 33


  • Verpackungsverordnung
  • Nachweis der Sachkunde


  • Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Tätigkeiten und Branchen, die in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen. Die Liste ist nicht abschließend.

    • Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen (Gewerbeanzeigen),
    • Freiberufliche Dienstleistungen (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Tierärzte),
    • Handwerker (z.B. Tischler, Installateure, Bilderrahmenhersteller, Reparatur- und Wartungsdienste),
    • unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie z.B. Unterhaltung von Büroräumen, Managementberatung, Organisation von Veranstaltungen, Beitreibung von Forderungen, Werbung und Personalagenturen),
    • Wissensbasierte Dienstleistungen für Unternehmen (z.B. Unternehmensberatung, Werbung, Zertifizierung, Tests, Schulungen),
    • Handel (einschließlich des Einzel- und Großhandels von Gütern und Dienstleistungen; z.B. Supermärkte und andere Handelsunternehmen, Messen und Reisegewerbe),
    • Dienstleistungen im Bereich Tourismus und Freizeit (z.B. Restaurants, Bars, Reisebüros, Hotels, Vergnügungsparks),
    • Dienstleistungen im Freizeitbereich (wie z.B. von Fitnessstudios, Wellness-Center),
    • Dienstleistungen des Baugewerbes (z.B. Bauunternehmen, Dämmungsarbeiten),
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Industrie (z.B. Installation und Wartung von Maschinen, industrielle Reinigung),
    • Informationsdienstleistungen (wie z.B. Web-Portale, Nachrichtenagenturen, Verlagswesen und Computerprogrammierung),
    • Beherbergungs- und Verpflegungsdienstleistungen (wie z.B. Hotels, Restaurants, Catering-Service),
    • Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ausbildung und Bildung (z.B. Privatschulen und -universitäten, Sprachschulen),
    • Miet- (einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen) und Leasingdienstleistungen,
    • Immobiliendienstleistungen (z.B. Immobilienmakler, -versteigerungen, -eigentumsübertragung), Zertifizierungs- und Prüfungstätigkeiten,
    • Unterstützungsdienste im Haushalt (wie z.B. Reinigungsdienste, private Kinderbetreuung oder Gärtnerdienstleistungen),
    • Soziale Dienstleistungen durch private Anbieter (z.B. Kinderbetreuung, Altenpflege, Haushaltshilfe),
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums (z.B. Verwaltung von geistigen Eigentumsrechten durch Verwertungsgesellschaften, Dienste von Patentanwälten),
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Tätigkeiten zur Unterstützung des landwirtschaftlichen Anbaus wie Schädlingsbekämpfungs- oder Erntedienstleistungen, mit der Ernte verbundene Tätigkeiten, Tierärzte und biologische Laboratorien),
    • Kulturelle Dienstleistungen (z.B. private Museen und Bibliotheken, Theater, Konzerte, Organisation von Open-Air-Veranstaltungen),
    • Mit dem Gesundheitswesen verbundene Dienstleistungen (z.B. Lieferung und Wartung medizinischer Ausrüstung oder Laboratorien, die für Krankenhäuser tätig sind),
    • Dienstleistungen, die mit dem Verkehrssektor zusammenhängen, aber keine direkten Verkehrsdienstleistungen (z.B. Autovermietung, Umzugsdienste, Fahrschulen, Luftfotografie, Veranstaltung von Busausflügen usw.).

    Diese Richtlinie findet vor allem auf folgende Tätigkeiten keine Anwendung (vgl. Art. 2 und 3 EG-Dienstleistungsrichtlinie):

    • nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;
    • Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung und Rückversicherung, betrieblicher oder individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung, einschließlich der in Anhang I der Richtlinie 2006/48/EG aufgeführten Dienstleistungen;
    • Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste in den Bereichen, die in den Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG, 2002/22/EG und 2002/58/EG geregelt sind;
    • Verkehrsdienstleistungen einschließlich Hafendienste, die in den Anwendungsbereich von Titel V des Vertrags fallen;
    • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen;
    • Gesundheitsdienstleistungen, unabhängig davon, ob sie durch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erbracht werden, und unabhängig davon, wie sie auf nationaler Ebene organisiert und finanziert sind, und ob es sich um öffentliche oder private Dienstleistungen handelt;
    • audiovisuelle Dienste, auch im Kino- und Filmbereich, ungeachtet der Art ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, und Rundfunk;
    • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschließlich Lotterien, Glücksspiele in Spielkasinos und Wetten;
    • Tätigkeiten, die im Sinne des Artikels 45 des Vertrags mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind;
    • soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden;
    • private Sicherheitsdienste;
    • Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden; soweit Bestimmungen eines anderen Gemeinschaftsrechtsaktes spezifische Aspekte der Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit regelt (insbesondere die Richtlinie 96/71/EG, die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, die Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, die Richtlinie 2005/36/EG).

    Weitere Informationen finden Sie im Handbuch zur EG-Dienstleistungsrichtlinie.