Wo finde ich Informationen zur Selbständigkeit?
Was ist die Aufgabe des EAH?
Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Wie registriere ich mich?
Welche Unterlagen benötige ich?
Welche Formulare gibt es?
Wie hoch ist die Gebühr?
Welche Möglichkeiten der Zahlung
gibt es?
Wie lösche ich meinen Account /
mein Benutzerkonto?
Was benötige ich um die Online-Antragstellung
nutzen zu können?
Gibt es Hilfen zur Bedienung der Online-Antragstellung?
Welche Verfahren kann ich über den
EAH nur per Mail oder per Post abwickeln?
Wie werden Erlaubnisverfahren über den EAH abgewickelt?
Wen kann ich bei Problemen ansprechen?
Muss ich den Antrag unterschreiben?
Wie erhalte ich den Bescheid?
Wie lange dauert in der Regel die
Bearbeitung?
Kann ich meinen Antrag erst einmal
"testen"?
Kann ich meinen Antrag wieder abbrechen?
Mein Antrag ist unvollständig, wie
gehe ich weiter vor?
Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
Wie beantrage ich einen Gewerbezentralregisterauszug?
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Das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen richtet sich an natürliche und juristische Personen
aus dem In- und Ausland.
Es gibt einige Verfahren, für die Sie derzeit noch nicht die Online-Antragstellung nutzen können. Bitte wenden Sie sich direkt - am besten per Mail - an den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen. Dieser teilt
Ihnen dann mit, welche Unterlagen für das Verfahren notwendig sind und unterstützt Sie im Antragsstellungsprozess. Dabei handelt es sich um folgende Verfahren:
Abwassereigenkontrollverordnung
Anerkennung von Untersuchungsstellen für Abwasser
Allgemeine Bundesbergverordnung
Anerkennung von Sachverständigen nach § 23 a
Altfahrzeugverordnung
Bescheinigung der Einhaltung, der in Abs. 2 S. 1 bezeichneten Anforderungen durch einen Sachverständigen nach § 6 Nr. 3
Altholzverordnung
Bekanntgabe einer Stelle zur Prüfung und Untersuchung
Außenwirtschaftsverordnung
Genehmigung für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb kerntechnischer Anlagen
Bauprodukte- und Bauartenverordnung
Nachweis der Sachkunde und Erfahrung gegenüber anerkannten Prüf- und Überwachungsstellen
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Bewertung der Gleichwertigkeit bundesrechtlich reglementierter Berufe nach § 13
Bioabfallverordnung
Bestimmung einer Untersuchungsstelle
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Erteilung einer Sachkundebescheinigung
Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung
Chemikaliengesetz
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der guten Laborpraxis
De-Mail-Gesetz
Alle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz
Denkmalschutzgesetz
Genehmigungen nach § 18
Deponieverordnung
Bestimmung eines Sachverständigen
eIDAS Durchführungsgesetz
Alle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
Aufnahme in eine vom Insolvenzgericht geführte Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Zertifizierung von Sachverständigen aus einem anderen Mitgliedsstaat nach § 21 Abs. 3
Energiewirtschaftsgesetz
Genehmigung der Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Genehmigung, als Konformitätsbewertungsstelle als GS-Stelle für einen bestimmten Aufgabenbereich tätig werden zu dürfen
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Antrag auf Bekanntgabe der Stelle, die nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 berechtigt ist eine Anlage zu überprüfen
Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
Registrierung als Sachverständiger nach § 3 Abs. 15
Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
Gewerbeabfallverordnung
Bekanntgabe einer für die Fremdkontrolle zuständigen Stelle nach § 11 Abs. 4
Hessische Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz
Anerkennung von Kontrollwerkstätten und Kontrollpersonen nach § 4
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Genehmigung nach § 39 Abs. 4 Satz 1 des BNatSchG für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen
Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
Antrag auf staatliche Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung
Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung
Alle Verfahren nach dieser Verordnung
Hessische Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten
Anerkennung von Sachverständigen
Ingenieurgesetz
Alle Verfahren nach diesem Gesetz
Ingenieurkammergesetz
Alle Verfahren nach diesem Gesetz
Klärschlammverordnung
Bestimmung einer Stelle für Untersuchungen
Kompensationsverordnung
Anerkennungsverfahren einer Agentur
Markscheidergesetz
Anerkennung als Markscheider
Mess- und Eichgesetz
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen nach § 13
Milch-Gütedurchführungsverordnung
Zulassung als Untersuchungsstelle
Nachweisberechtigtenverordnung
Alle Verfahren nach dieser Verordnung
Patentanwaltsordnung
Abwicklung der Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz
Produktsicherheitsgesetz
Erteilung der Befugnis als GS Stelle tätig zu werden
Prostituiertenschutzgesetz
Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe nach § 12
Rohrfernleitungsverordnung
Anerkennung als Prüfstelle
Sprengstoffgesetz / 1. und 2. Sprengstoffverordnung
EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtlinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes
Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör
Steuerberatungsgesetz
Verwaltungsverfahren in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die durch den Ersten Teil, den Zweiten und Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils und den Ersten Abschnitt des
Dritten Teils dieses Gesetzes geregelt werden.
Tierschutzgesetz
Alle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anerkennung von Sachverständigenorganisationen nach § 52
Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
Herstellung und Bezug des Landessiegels
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung)
Befreiung von der erforderlichen Ausbildung
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
Gleichwertigkeitsprüfung für Erlaubnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
Notifizierungsverfahren einer Untersuchungsstelle nach § 33
Verpackungsverordnung
Nachweis der Sachkunde
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Tätigkeiten und Branchen, die in den Anwendungsbereich der
Dienstleistungsrichtlinie fallen. Die Liste ist nicht abschließend.
- Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen (Gewerbeanzeigen),
- Freiberufliche Dienstleistungen (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Tierärzte),
- Handwerker (z.B. Tischler, Installateure, Bilderrahmenhersteller, Reparatur- und Wartungsdienste),
- unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie z.B. Unterhaltung von Büroräumen, Managementberatung,
Organisation von Veranstaltungen, Beitreibung von Forderungen, Werbung und Personalagenturen),
- Wissensbasierte Dienstleistungen für Unternehmen (z.B. Unternehmensberatung, Werbung, Zertifizierung, Tests, Schulungen),
- Handel (einschließlich des Einzel- und Großhandels von Gütern und Dienstleistungen; z.B. Supermärkte und andere Handelsunternehmen, Messen und Reisegewerbe),
- Dienstleistungen im Bereich Tourismus und Freizeit (z.B. Restaurants, Bars, Reisebüros, Hotels, Vergnügungsparks),
- Dienstleistungen im Freizeitbereich (wie z.B. von Fitnessstudios, Wellness-Center),
- Dienstleistungen des Baugewerbes (z.B. Bauunternehmen, Dämmungsarbeiten),
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Industrie (z.B. Installation und Wartung von Maschinen, industrielle Reinigung),
- Informationsdienstleistungen (wie z.B. Web-Portale, Nachrichtenagenturen, Verlagswesen und Computerprogrammierung),
- Beherbergungs- und Verpflegungsdienstleistungen (wie z.B. Hotels, Restaurants, Catering-Service),
- Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ausbildung und Bildung (z.B. Privatschulen und -universitäten, Sprachschulen),
- Miet- (einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen) und Leasingdienstleistungen,
- Immobiliendienstleistungen (z.B. Immobilienmakler, -versteigerungen, -eigentumsübertragung), Zertifizierungs- und Prüfungstätigkeiten,
- Unterstützungsdienste im Haushalt (wie z.B. Reinigungsdienste, private Kinderbetreuung oder Gärtnerdienstleistungen),
- Soziale Dienstleistungen durch private Anbieter (z.B. Kinderbetreuung, Altenpflege, Haushaltshilfe),
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums (z.B. Verwaltung von geistigen Eigentumsrechten durch Verwertungsgesellschaften, Dienste von Patentanwälten),
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Tätigkeiten zur Unterstützung des landwirtschaftlichen Anbaus wie Schädlingsbekämpfungs- oder Erntedienstleistungen,
mit der Ernte verbundene Tätigkeiten, Tierärzte und biologische Laboratorien),
- Kulturelle Dienstleistungen (z.B. private Museen und Bibliotheken, Theater, Konzerte, Organisation von Open-Air-Veranstaltungen),
- Mit dem Gesundheitswesen verbundene Dienstleistungen (z.B. Lieferung und Wartung medizinischer Ausrüstung oder Laboratorien, die für Krankenhäuser tätig sind),
- Dienstleistungen, die mit dem Verkehrssektor zusammenhängen, aber keine direkten Verkehrsdienstleistungen (z.B. Autovermietung, Umzugsdienste, Fahrschulen, Luftfotografie, Veranstaltung von Busausflügen usw.).
Diese Richtlinie findet vor allem auf folgende Tätigkeiten keine Anwendung (vgl. Art. 2 und 3 EG-Dienstleistungsrichtlinie):
- nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;
- Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang
mit einer Kreditgewährung, Versicherung und Rückversicherung, betrieblicher oder
individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung,
einschließlich der in Anhang I der Richtlinie 2006/48/EG aufgeführten Dienstleistungen;
- Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugehörige
Einrichtungen und Dienste in den Bereichen, die in den Richtlinien 2002/19/EG,
2002/20/EG, 2002/21/EG, 2002/22/EG und 2002/58/EG geregelt sind;
- Verkehrsdienstleistungen einschließlich Hafendienste, die in den Anwendungsbereich
von Titel V des Vertrags fallen;
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen;
- Gesundheitsdienstleistungen, unabhängig davon, ob sie durch Einrichtungen der
Gesundheitsversorgung erbracht werden, und unabhängig davon, wie sie auf nationaler
Ebene organisiert und finanziert sind, und ob es sich um öffentliche oder private
Dienstleistungen handelt;
- audiovisuelle Dienste, auch im Kino- und Filmbereich, ungeachtet der Art ihrer
Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, und Rundfunk;
- Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschließlich Lotterien,
Glücksspiele in Spielkasinos und Wetten;
- Tätigkeiten, die im Sinne des Artikels 45 des Vertrags mit der Ausübung öffentlicher
Gewalt verbunden sind;
- soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung
und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen
Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch
von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden;
- private Sicherheitsdienste;
- Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen
bestellt werden; soweit Bestimmungen eines anderen Gemeinschaftsrechtsaktes spezifische
Aspekte der Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit regelt (insbesondere
die Richtlinie 96/71/EG, die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, die Richtlinie 89/552/EWG
des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit,
die Richtlinie 2005/36/EG).
Weitere Informationen finden Sie im Handbuch zur EG-Dienstleistungsrichtlinie.
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