Wo finde ich Informationen zur Selbständigkeit?

Was ist die Aufgabe des EAH?

Wie ist der Ablauf des Verfahrens?

Wie registriere ich mich?

Welche Unterlagen benötige ich?

Welche Formulare gibt es?

Wie hoch ist die Gebühr?

Welche Möglichkeiten der Zahlung gibt es?

Wie lösche ich meinen Account / mein Benutzerkonto?

Was benötige ich um die Online-Antragstellung nutzen zu können?

Gibt es Hilfen zur Bedienung der Online-Antragstellung?

Welche Verfahren kann ich über den EAH nur per Mail oder per Post abwickeln?

Wie werden Erlaubnisverfahren über den EAH abgewickelt?

Wen kann ich bei Problemen ansprechen?

Muss ich den Antrag unterschreiben?

Wie erhalte ich den Bescheid?

Wie lange dauert in der Regel die Bearbeitung?

Kann ich meinen Antrag erst einmal "testen"?

Kann ich meinen Antrag wieder abbrechen?

Mein Antrag ist unvollständig, wie gehe ich weiter vor?

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?

Wie beantrage ich einen Gewerbezentralregisterauszug?



    EUGO

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Hierzu müssen Sie sich zuerst mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort anmelden.

Wenn Sie Ihren Antrag noch nicht abgesandt haben, klicken Sie bitte zunächst oben in der Leiste auf „Antragstellung“, dann auf „Antragsübersicht“ und dann auf das Mülleimersymbol rechts außen. Ihr Antrag wird gelöscht und es fallen keinerlei Kosten für Sie an.

Wenn Sie Ihren Antrag bereits abgesandt haben, können Sie diesen jederzeit durch eine Erklärung gegenüber dem Einheitlichen Ansprechpartner Hessen abbrechen. Dazu können Sie eine Nachricht senden, in sehr seltenen Fällen ist es möglich, dass für die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen eine Gebühr erhoben wird. Weitere Informationen zur Höhe der Gebühr finden Sie unter der Frage: Wie hoch ist die Gebühr?

Es ist außerdem möglich, dass die Zuständige Stelle eine Gebühr erhebt. Möchten Sie das Verfahren ohne Einheitlichen Ansprechpartner fortsetzen und Ihren Antrag direkt mit der Zuständigen Stelle abwickeln, teilen Sie dies bitte wie eben beschrieben mit.

Sind Sie sich noch nicht sicher, ob Sie das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und klären Sie Ihre Fragen!