Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen erhebt in der Regel keine Gebühr, nur in wenigen Ausnahmefällen, bei sehr umfangreichen
Verfahren mit großem Verwaltungs- und Zeitaufwand.
Für Informationsanfragen wird grundsätzlich keine Gebühr erhoben.
Die voraussichtlich fällig werdende Gebühr bzw. der Gebührenrahmen der zuständigen Stelle wird Ihnen in der Antragstellung angezeigt.
Die endgültige Gebühr wird durch die zuständige Stelle mit ihrer Entscheidung festgesetzt und ist dann in der Antragstellung hinterlegt.