Wo finde ich Informationen zur Selbständigkeit? |
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben.
Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis,
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse
Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
Als Antragsteller/in können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden. An wen muss ich mich wenden? Sie können das Führungszeugnis - auch in erweiterter Form bzw. für die direkte Vorlage bei einer Behörde - über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter diesem Link beantragen. Hierzu müssen Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät besitzen. Der Antrag kann weiterhin auch persönlich bei der Meldestelle Ihrer Gemeinde bzw. Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft gestellt werden und wird von dort an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Welche Unterlagen werden benötigt?
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 EURO. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten. Wird im Rahmen der Antragstellung über den EAH ein Führungszeugnis verlangt, so ist hiermit ein Führungszeugnis der Beleg-Art O gemeint. Bitte beantragen Sie dies wie beschrieben und laden den Beleg über dessen Beantragung in der Online-Antragstellung hoch. Quelle: hessenfinder.de |