Wenn Sie selber festgestellt haben, dass Sie ein Dokument o.ä. vergessen haben,
wenden Sie sich an Ihren Einheitlichen Ansprechpartner. Dazu können Sie entweder eine
Nachricht über die Online-Antragstellung versenden (Klicken Sie auf Hilfe, wenn Sie sich
in Ihrem Antrag befinden und wählen Sie dann "Nachricht senden") oder eine E-Mail schicken.
Fügen Sie das fehlende Dokument der Nachricht bzw. der E-Mail bei.
Wenn der Einheitliche Ansprechpartner oder die Zuständige Stelle feststellt, dass noch ein
Dokument o.ä. zu Ihrem Antrag fehlt, werden Sie hierüber benachrichtigt. Sie haben dann
die Möglichkeit die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Bitte beachten Sie: Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig
vorliegen. Gilt für Ihren Antrag eine Genehmigungsfiktion (ein festgelegter Zeitraum, nach
dem Ihr Antrag als bewilligt gilt), beginnt die Frist ebenfalls erst, wenn alle Unterlagen
vollständig vorliegen.