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Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im
Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und
rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person
oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl
von Erlaubnisverfahren benötigt.
Sie können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister - auch zur direkten Vorlage bei einer Behörde - über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter diesem Link beantragen. Hierzu müssen Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät besitzen. Der Antrag kann weiterhin auch bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes gestellt werden. Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Gebühren betragen 13,00 Euro. Welche Fristen muss ich beachten? Die Erstellung durch das Bundesamt der Justiz beträgt regelmäßig weniger als eine Woche. Allerdings können insbesondere durch eine längere Dauer der postalischen übermittlung Verzögerungen auftreten. Eilbedürftige Fälle bitte mit der Gemeindeverwaltung des Wohnortes bzw. Firmensitzes abklären. Wird im Rahmen der Antragstellung über den EAH ein Gewerbezentralregisterauszug verlangt, so beantragen Sie diesen wie beschrieben und laden entweder das Dokument oder den Beleg über dessen Beantragung in der Online-Antragstellung hoch. Quelle: hessenfinder.de |