Wo finde ich Informationen zur Selbständigkeit?

Was ist die Aufgabe des EAH?

Wie ist der Ablauf des Verfahrens?

Wie registriere ich mich?

Welche Unterlagen benötige ich?

Welche Formulare gibt es?

Wie hoch ist die Gebühr?

Welche Möglichkeiten der Zahlung gibt es?

Wie lösche ich meinen Account / mein Benutzerkonto?

Was benötige ich um die Online-Antragstellung nutzen zu können?

Gibt es Hilfen zur Bedienung der Online-Antragstellung?

Welche Verfahren kann ich über den EAH nur per Mail oder per Post abwickeln?

Wie werden Erlaubnisverfahren über den EAH abgewickelt?

Wen kann ich bei Problemen ansprechen?

Muss ich den Antrag unterschreiben?

Wie erhalte ich den Bescheid?

Wie lange dauert in der Regel die Bearbeitung?

Kann ich meinen Antrag erst einmal "testen"?

Kann ich meinen Antrag wieder abbrechen?

Mein Antrag ist unvollständig, wie gehe ich weiter vor?

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?

Wie beantrage ich einen Gewerbezentralregisterauszug?



    EUGO

Gewerbezentralregisterauszug

Englische Flagge English

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig sind hier die Stadtverwaltungen (Gemeindevorstände) der Wohnsitzgemeinden. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
    (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  • zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister - auch zur direkten Vorlage bei einer Behörde - über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter diesem Link beantragen. Hierzu müssen Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät besitzen.

Der Antrag kann weiterhin auch bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Geburtsname der Mutter muss angegeben werden
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 13,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erstellung durch das Bundesamt der Justiz beträgt regelmäßig weniger als eine Woche. Allerdings können insbesondere durch eine längere Dauer der postalischen übermittlung Verzögerungen auftreten. Eilbedürftige Fälle bitte mit der Gemeindeverwaltung des Wohnortes bzw. Firmensitzes abklären.

Wird im Rahmen der Antragstellung über den EAH ein Gewerbezentralregisterauszug verlangt, so beantragen Sie diesen wie beschrieben und laden entweder das Dokument oder den Beleg über dessen Beantragung in der Online-Antragstellung hoch.

Quelle: hessenfinder.de