Wo finde ich Informationen zur Selbständigkeit?

Was ist die Aufgabe des EAH?

Wie ist der Ablauf des Verfahrens?

Wie registriere ich mich?

Welche Unterlagen benötige ich?

Welche Formulare gibt es?

Wie hoch ist die Gebühr?

Welche Möglichkeiten der Zahlung gibt es?

Wie lösche ich meinen Account / mein Benutzerkonto?

Was benötige ich um die Online-Antragstellung nutzen zu können?

Gibt es Hilfen zur Bedienung der Online-Antragstellung?

Welche Verfahren kann ich über den EAH nur per Mail oder per Post abwickeln?

Wie werden Erlaubnisverfahren über den EAH abgewickelt?

Wen kann ich bei Problemen ansprechen?

Muss ich den Antrag unterschreiben?

Wie erhalte ich den Bescheid?

Wie lange dauert in der Regel die Bearbeitung?

Kann ich meinen Antrag erst einmal "testen"?

Kann ich meinen Antrag wieder abbrechen?

Mein Antrag ist unvollständig, wie gehe ich weiter vor?

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?

Wie beantrage ich einen Gewerbezentralregisterauszug?



    EUGO

Aufgabe EAH

Englische Flagge English

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein zentraler Bestandteil der EG-Dienstleistungsrichtlinie, die zum 28. Dezember 2009 umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist die Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich.

Die Aufgaben und Funktionen des Einheitlichen Ansprechpartners sind:

  • (Fall-)Koordinator zwischen Ihnen und der Zuständigen Stelle
  • Ihre zentrale Anlaufstelle
  • Formale Vollständigkeitsprüfung der eingehenden Anträge
  • Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Stellen
  • Beantwortung Ihrer Rückfragen
  • Prozess- und Fristüberwachung der Online-Antragsstellung
  • Stellt Informationen über die Leistung der öffentlichen Verwaltung bereit

Der EAH unterstützt Sie somit bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren und zugehörigen Formalitäten, die für die Aufnahme oder änderung einer Unternehmertätigkeit notwendig sind.