Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein zentraler Bestandteil der EG-Dienstleistungsrichtlinie,
die zum 28. Dezember 2009 umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist die Verwirklichung eines einheitlichen
Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich.
Die Aufgaben und Funktionen des Einheitlichen Ansprechpartners sind:
- (Fall-)Koordinator zwischen Ihnen und der Zuständigen Stelle
- Ihre zentrale Anlaufstelle
- Formale Vollständigkeitsprüfung der eingehenden Anträge
- Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Stellen
- Beantwortung Ihrer Rückfragen
- Prozess- und Fristüberwachung der Online-Antragsstellung
- Stellt Informationen über die Leistung der öffentlichen Verwaltung bereit
Der EAH unterstützt Sie somit bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren und zugehörigen Formalitäten,
die für die Aufnahme oder änderung einer Unternehmertätigkeit notwendig sind.