Da der Einheitliche Ansprechpartner Hessen ab 21.10.2025 eine neue Dienstleistungsplattform betreibt, möchten wir Ihnen an dieser Stelle wichtige Hinweise für Ihre Online-Antragstellung geben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen, idealerweise verweisen Sie bei Anfragen auf Ihre Antrags-ID in der Online-Antragstellung.
Warum kann ich mich nicht mehr registrieren?
Eine Registrierung als neuer Nutzer der jetzigen Dienstleistungsplattform ist ab dem 17.10.2025 nicht mehr möglich, da eine Übernahme Ihrer Nutzerdaten in die neue Anwendung aus technischen Gründen nicht umsetzbar ist. Für die Nutzung der neuen Dienstleistungsplattform müssen Sie über ein Benutzerkonto Bund oder über ein ELSTER-Unternehmenskonto verfügen.
Informationen zum Benutzerkonto Bund finden Sie hier, zum ELSTER-Unternehmenskonto hier.
Ich bin schon registriert. Warum kann ich keine neuen Anträge mehr anlegen?
Das Anlegen von neuen Anträgen ist ab dem 17.10.2025 nicht mehr möglich, da eine Übernahme dieser in die neue Anwendung aus technischen Gründen nicht umsetzbar ist.
Gerne können Sie ab dem 21.10.2025 Ihre Anträge auf der neuen Dienstleistungsplattform des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen stellen oder sich mit uns in Verbindung setzen, um Ihre Antragstellung über uns oder die zuständige Stelle direkt zu erfragen.
Werden meine Online-Anträge übernommen?
Nein, eine Übernahme Ihrer Online-Anträge in die neue Dienstleistungsplattform ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.
Was passiert mit meinen offenen Online-Anträgen?
Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen und die zuständigen Stellen sind bestrebt, Ihre offenen Online-Anträge vor dem Start der neuen Anwendung abzuschließen, so dass Sie den Bescheid der zuständigen Stelle rechtzeitig aus der Online-Antragstellung herunterladen können.
Sollte ein Antragsverfahren nicht abgeschlossen sein, so können die zuständigen Stellen innerhalb eines begrenzten Zeitraums Ihren Online-Antrag noch erledigen. Nach diesem Zeitraum wird Ihnen die zuständige Stelle Ihren Bescheid postalisch übersenden.
Wo und wie lange kann ich meine Online-Anträge einsehen?
Bitte verwenden Sie diesen Link und melden Sie sich dort mit Ihren bestehenden Zugangsdaten an. Bis zum 31.12.2025 können Sie dort Ihre Anträge einsehen und die Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente herunterladen.
Ich möchte nach dem 31.12.2025 noch auf meine Anträgsunterlagen zugreifen, was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die jeweils zuständige Stelle, die Ihren Bescheid etc. erstellt hat. Sollte Ihr Antrag noch nicht abgeschlossen bzw. Ihnen die zuständige Stelle nicht bekannt sein, so wenden Sie sich bitte an Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.