Wo finde ich Informationen zur Selbständigkeit? |
Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen ist in vielen Verfahren für Sie da. Die Anzahl der Verwaltungsverfahren, die Sie über ihn abwickeln können, steigt stetig an. Es gibt aber auch vereinzelt Verfahren, in denen Sie einen Teil Ihrer Anträge über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln können, einen anderen Teil aber nicht. Dies gilt beispielsweise für Fahrschulerlaubnisse. Die Gewerbeanzeige, die hierfür benötigt wird, können Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen beantragen, die notwendige Erlaubnis leider noch nicht, da dies im Fachgesetz noch nicht vorgesehen ist. In einem solchen Fall können Sie zwar die Tätigkeit "Fahrschulerlaubnis" auswählen, über die Online-Antragstellung können Sie aber nur die Gewerbeanzeige abgeben. Für die Erlaubnis wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle. Es gibt allerdings auch Erlaubnisverfahren, in denen Sie den kompletten Antrag über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen abwickeln können. Dies betrifft zurzeit folgende Verfahren:
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